Alarmanlage mit KfW-Förderung Finanzieller Zuschuss für Ihre Sicherheit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.
Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen
Gefördert werden unter anderem:
- Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen.